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25. September 2023
Kaufleuten
Bei dieser VZH-Information stehen nicht Straftaten im Vordergrund, die zu einer fristlosen Entlassung führen können; vielmehr geht es um denkbare Ansprüche von Angestellten und allenfalls Dritter gegenüber der Arbeitgeberin und wie man sich als Arbeitgeberin und als betroffene Person verhalten soll.
Anhand konkreter Beispiele aus der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht werden die Dos and Don’ts aus Sicht der Strafverteidigung und des Arbeitsrechts aufgezeigt.
Zielpublikum
Personal- und Führungsverantwortliche
Referent
RA Dr. Michel Verde, Lustenberger + Partners, Zürich, Experte in den Fachgebieten Strafrecht/Arbeitsrecht